Verfahrenslots:Innen

Einrichtung / Träger

Was wird gemacht?

Die Verfahrenslots:innen gibt es aufgrund der Änderung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG). Die Aufgaben der Verfahrenslots:innen sind in § 10 b des Sozialgesetzbuches VIII verankert.
Verfahrenslots:innen beraten, begleiten und unterstützen junge Menschen mit Beeinträchtigungen von null bis 27 Jahren sowie deren Familien auf ihrem Weg zu Leistungen der Eingliederungshilfe. Darüber hinaus unterstützen sie das Jugendamt, die Inklusive Jugendhilfe umzusetzen.

Themen / Leistungen

Beratung, Beeinträchtigungen / Behinderungen

Für wen ist das Angebot?

Schwangere und Kleinkinder, Schulkinder, Jugendliche, Junge Volljährige, Erwachsene und Familien

Was kostet es?

kostenfrei

Angebotszeiten

Beratungen können überall in Ostholstein stattfinden, auch Hausbesuche sind möglich.

Kontakt

Randspalte

Veranstaltungsort

Kreishaus Ostholstein

Lübecker Str. 41
23701 Eutin

barrierefrei

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