Verfahrenslots:Innen
Einrichtung / Träger
Was wird gemacht?
Die Verfahrenslots:innen gibt es aufgrund der Änderung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG). Die Aufgaben der Verfahrenslots:innen sind in § 10 b des Sozialgesetzbuches VIII verankert.
Verfahrenslots:innen beraten, begleiten und unterstützen junge Menschen mit Beeinträchtigungen von null bis 27 Jahren sowie deren Familien auf ihrem Weg zu Leistungen der Eingliederungshilfe. Darüber hinaus unterstützen sie das Jugendamt, die Inklusive Jugendhilfe umzusetzen.
Themen / Leistungen
Beratung, Beeinträchtigungen / Behinderungen
Für wen ist das Angebot?
Schwangere und Kleinkinder, Schulkinder, Jugendliche, Junge Volljährige, Erwachsene und Familien
Was kostet es?
kostenfrei
Angebotszeiten
Beratungen können überall in Ostholstein stattfinden, auch Hausbesuche sind möglich.
Kontakt
- Telefon: 04521/788-7665 oder 04521/788-7669
- Fax: 04521/78896-7665 oder 04521/78896-7669
- E-Mail: verfahrenslotsen@kreis-oh.de