Hilfe zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige

Einrichtung / Träger

Was wird gemacht?

Auf Hilfen zur Erziehung und Hilfen für junge Volljährige haben Eltern beziehungsweise junge Menschen einen Anspruch, wenn es erzieherische Probleme in der Familie oder Probleme im sozialen Umfeld gibt. Diese Hilfen sollen verhindern, dass sich diese Probleme langfristig nachteilig auf die Kinder und Jugendlichen auswirken.

Es gibt ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen. Da der Hilfebedarf eines jeden jungen Menschen und einer jeden Familie sehr unterschiedlich sein kann, entwickelt die Fachkraft im Jugendamt (Fachdienst Soziale Dienste der Jugendhilfe) gemeinsam mit den Betroffenen ein Konzept. Dafür finden in der Regel mehrere Gespräche mit den Sorgeberechtigten und/ oder den jungen Menschen statt. Wenn herausgefunden wurde, was die geeignete Hilfe ist, vermittelt das Jugendamt diese Hilfe. Im Laufe der Hilfe überprüft die Fachkraft immer wieder mit allen Beteiligten, ob die gesetzten Ziele erreicht werden.

Themen / Leistungen

Beratung

Für wen ist das Angebot?

Schwangere und Kleinkinder, Schulkinder, Jugendliche, Junge Volljährige, Erwachsene und Familien

Was kostet es?

Hinweise / Ergänzungen

Eine Kostenbeteiligung der Sorgeberechtigten kann geprüft werden.

Angebotszeiten

Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin in der Kreisverwaltung Eutin, in unseren Sprechstunden vor Ort oder in ihrem Wohnumfeld.
Ihre Ansprechperson finden Sie hier:

Kontakt

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Veranstaltungsorte

  • Kreis Ostholstein

    Lübecker Str. 41
    23701 Eutin

    barrierefrei

  • Fachgebiet Nord

    Fehmarn, Großenbrode, Heiligenhafen, Amt Lensahn, Oldenburg i.H. 

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  • Fachgebiet Mitte

    Ahrensbök, Bad Malente, Bosau/Hutzfeld, Eutin, Schönwalde/ Kasseedorf, Süsel 

  • Fachgebiet Süd

    Bad Schwartau, Ratekau, Stockelsdorf 

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