Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts
Einrichtung / Träger
Was wird gemacht?
Was regelt das Umgangsrecht? Das Kind hat ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil und jeder Elternteil ist zum Umgang berechtigt und verpflichtet. Ein Recht auf Umgang können auch nahestehende Bezugspersonen wie Großeltern, Stiefeltern oder Geschwister haben.
Das Recht auf Umgang beinhaltet in erster Linie die Befugnis, das Kind in regelmäßigen Abständen zu sehen und zu sprechen. Zum Umgang gehören neben den persönlichen Kontakten auch Briefe, E-Mail- und Telefonkontakte.
Das Jugendamt soll vor allem zwischen beiden Elternteilen bzw. den engen Bezugspersonen und den Sorgeberechtigten vermitteln, Wege für die Ausübung des Umgangsrecht aufzeigen und ggf. Hilfestellungen leisten.
Die rechtliche Grundlage für dieses Beratungsangebote ergibt sich aus dem § 18 SGBVIII.
Themen / Leistungen
Beratung
Für wen ist das Angebot?
Schwangere und Kleinkinder, Schulkinder, Jugendliche, Junge Volljährige, Erwachsene und Familien
Was kostet es?
kostenfrei
Angebotszeiten
Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin in der Kreisverwaltung Eutin, in unseren Sprechstunden vor Ort oder in ihrem Wohnumfeld.
Ihre Ansprechperson finden Sie hier: