JuhiS- Jugendhilfe im Strafverfahren

Einrichtung / Träger

Was wird gemacht?

Jugendhilfe im Strafverfahren (JuhiS) ist ein Angebot der Sozialen Dienste der Jugendhilfe.
Wir beraten und unterstützen straffällige oder beschuldigte Jugendliche (zur Tatzeit 14 - 17 Jahre) und deren Eltern bzw. Heranwachsende (zur Tatzeit 18 - 21 Jahre).
Wir werden nach einer Straftat automatisch von den zuständigen Stellen hinzugezogen und bleiben während des gesamten Verfahrens beteiligt. Unser Angebot ist unabhängig von Polizei und Justiz.
Unsere Aufgaben sind es, junge Menschen zu beraten, zu unterstützen und zu begleiten.
Wir kommen auf Sie zu, um einen Termin zu vereinbaren. Bei Fragen können Sie sich aber auch gern bei uns melden.
Es besteht auch die Möglichkeit sich in den Außenstellen auf Fehmarn, in Oldenburg i.H. oder Bad Schwartau zu treffen.

Themen / Leistungen

Beratung, Jugendarbeit, Betreuung

Für wen ist das Angebot?

Jugendliche, Junge Volljährige

Was kostet es?

kostenfrei

Angebotszeiten

Nach Terminabsprache

Kontakt

Randspalte

Veranstaltungsort

Jugendhilfe im Strafverfahren

Lübecker Straße 41
23701 Eutin

barrierefrei

Karte

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