JuhiS- Jugendhilfe im Strafverfahren
Einrichtung / Träger
Was wird gemacht?
Jugendhilfe im Strafverfahren (JuhiS) ist ein Angebot der Sozialen Dienste der Jugendhilfe.
Wir beraten und unterstützen straffällige oder beschuldigte Jugendliche (zur Tatzeit 14 - 17 Jahre) und deren Eltern bzw. Heranwachsende (zur Tatzeit 18 - 21 Jahre).
Wir werden nach einer Straftat automatisch von den zuständigen Stellen hinzugezogen und bleiben während des gesamten Verfahrens beteiligt. Unser Angebot ist unabhängig von Polizei und Justiz.
Unsere Aufgaben sind es, junge Menschen zu beraten, zu unterstützen und zu begleiten.
Wir kommen auf Sie zu, um einen Termin zu vereinbaren. Bei Fragen können Sie sich aber auch gern bei uns melden.
Es besteht auch die Möglichkeit sich in den Außenstellen auf Fehmarn, in Oldenburg i.H. oder Bad Schwartau zu treffen.
Themen / Leistungen
Beratung, Jugendarbeit, Betreuung
Für wen ist das Angebot?
Jugendliche, Junge Volljährige
Was kostet es?
kostenfrei
Angebotszeiten
Nach Terminabsprache
Kontakt
- Telefon: 04521 788 7099
- Fax: 04521 788-96 7099
- E-Mail: juhis@kreis-oh.de
- Internet: