Eingliederungshilfe
Einrichtung / Träger
Was wird gemacht?
Kinder und Jugendliche, die behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn zudem ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft eingeschränkt ist.
Es können Hilfen oder finanzielle Leistungen gewährt werden, um die Beeinträchtigung zu mildern, bestenfalls abzuwenden und eine möglichst altersentsprechende Teilhabe zu ermöglichen. Insbesondere können Leistungen gewährt werden, um die Teilhabe an Bildung (Schule, Ausbildung) und der sozialen Teilhabe (Freunde, Familie) zu ermöglichen.
Das Jugendamt ist hier der richtige Ansprechpartner.
Themen / Leistungen
Beratung
Für wen ist das Angebot?
Schulkinder, Jugendliche, Junge Volljährige, Erwachsene und Familien
Was kostet es?
kostenfrei
Eine Kostenbeteiligung der Sorgeberechtigten wird geprüft.
Angebotszeiten
Terminabsprache